Verkehrsanordnung Bachmattweg
In Meisterschwanden am Bachmattweg, Parzelle 1317, ab Knoten Flückenstrasse bis Bachmattweg 6, ist das «Parkieren verboten».

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2-4 SVG und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 wird folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Meisterschwanden, Bachmattweg, Parzelle 1317, ab Knoten Flückenstrasse bis Bachmattweg 6, «Parkieren verboten», Signal 2.50 m mit Zusatztext: Beidseitig
Einsprachen
Gegen diese Verkehrsanrdonung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen, digitalen Amtsblatt vom 8. Juni 2021 beim Gemeinderat Meisterschwanden schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.