Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen für Fussgänger in Waltenschwil
In Waltenschwil werden, am 12. und 13. August bei vereinzelten Gemeindestrassen, Verbesserungsmassnahmen für Fussgänger umgesetzt.

Die Umsetzung der Massnahmen ist am Donnerstag/Freitag 12./13. August 2021 vorgesehen und kann nur bei geeigneter, trockener Witterung ausgeführt werden. Bei ungünstigen Verhältnissen verschieben sich die Arbeiten auf den nächstmöglichen Termin.
Namentlich handelt es sich dabei um die Markierung von gelben Längsstreifen – sogenannten «Aargauer-Trottoirs» - auf der Zelglistrasse, der Sandackerstrasse, der Büelisackerstrasse und der Dorfstrasse in Büelisacker.
Planung und Massnahmen
Ziel dieser Massnahmen ist die Längsvernetzung der Fussgängerverbindungen respektive die Schliessung vorhandener Lücken. Die optische Verengung soll zudem zu einer situativ angemessenen Fahrweise des motorisierten Verkehrs beitragen. Analog einem baulichen Trottoir darf auch auf einem markierten Trottoir nicht parkiert werden.
Im Zuge der Planung dieser Massnahmen wurde festgestellt, dass die nötigen Sichtverhältnisse auf den Wartebereich beim Fussgängerstreifen Dorfstrasse in Büelisacker von Waltenschwil her kommend nicht gegeben sind und der Streifen folglich sogar eher eine Gefahr für die Nutzer darstellt.
Eine Verschiebung der Querungsstelle Richtung Minigolf wäre nicht zielführend, da sie so aus der Wunschlinie käme und daher die Akzeptanz und somit den Nutzen verlieren würde. Auch unter Berücksichtigung der geringen Fussgängerfrequenz wird der Streifen im Zuge der anstehenden Markierungsarbeiten entfernt.