Die Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2019 hat der Teilrevision des Bauzonenplans zugestimmt.
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Bauhelm. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2019 hat der Teilrevision des Bauzonenplans und der Bau- und Nutzungsordnung sowie dem neuen Gebührenreglement für Raumentwicklung, Bauwesen und Umweltschutz zugestimmt. Nach Ablauf der Referendumsfrist hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. August 2019 den Rahmengestaltungsplan Dorfkern mit Sondernutzungsvorschriften beschlossen.

Mit Datum vom 18. Dezember 2019 bzw. 12. Dezember 2019 haben der Regierungsrat des Kantons Aargau bzw. das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Teilrevision Nutzungsplanung und den Rahmengestaltungsplan Dorfkern genehmigt. Beide Planungen sind damit in Rechtskraft erwachsen.

Gleichzeitig mit der Rechtskraft der Teilrevision Nutzungsplanung hat der Gemeinderat auch das neue Gebührenreglement in Kraft gesetzt. Der angepasste Bauzonenplan mit ergänzter Bau- und Nutzungsordnung sowie das neue Gebührenreglement können unter www.dietwil.ch > Onlineschalter > Reglemente heruntergeladen werden.

Sondernutzungsvorschriften zum Rahmengestaltungsplan Dorfkern

Die Sondernutzungsvorschriften zum Rahmengestaltungsplan Dorfkern bilden die Grundlage für einen Planungs- und Beratungsprozess, welcher mehr Flexibilität für konkrete Projekte schafft und somit die Entwicklung des Dorfkerns erleichtert. Ergänzt werden die Sondernutzungsvorschriften durch einen Leitfaden zum Projektieren und Bauen im Beizugsgebiet des Rahmengestaltungsplans Dorfkern.

Dieser gibt zwar gewisse Spielregeln vor, jedoch können Interessierte durch den starken Fokus auf frühzeitige Beratung durch eine vom Gemeinderat eingesetzte Fachbaukommission optimal begleitet und unterstützt werden. Die Fachbaukommission beurteilt gemäss dem in den Sondernutzungsvorschriften skizzierten Prozess Projekte und bietet Eigentümern und Projektentwicklern frühzeitig Unterstützung.

So soll ein möglichst effizientes Bewilligungsverfahren ermöglicht werden, indem die Fachbaukommission im Vorfeld des ordentlichen Bewilligungsverfahrens einen auf das Projekt abgestimmten und zielführenden Verfahrensablauf vorschlägt. Der Gemeinderat wird nun den vorerwähnten Leitfaden zum Projektieren und Bauen im Beizugsgebiet des Rahmengestaltungsplans Dorfkern bereinigen und beschliessen sowie die entsprechende Fachbaukommission einsetzen.

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