Wie die Gemeinde Sins meldet, schliesst der Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuern um 371'149,55 Franken oder 3,7 Prozent unter der Vorjahresrechnung ab.
Steuerfuss
Steuern. (Symbolbild) - Pixabay
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Nachdem per 1. Januar 2023 der Steuerfuss um vier Prozentpunkte auf 98 Prozent reduziert wurde, schliesst der Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuern mit 9'944'538,15 Franken um 371'149,55 Franken oder 3,7 Prozent unter der Vorjahresrechnung.

Gegenüber dem Budget 2023 muss gar ein Minus von 725'461,85 Franken oder 7,3 Prozent verzeichnet werden.

Auch der Ertrag aus Quellensteuern liegt mit 253'766,45 Franken um 16'233,55 Franken und der Gemeindeanteil der Steuern nach Aktiensteuergesetz (AG-Steuern) mit 1'210'890,10 Franken um 589'109,90 Franken unter dem Budget.

Sondersteuern liegen unter dem Budgetwert

Ab dem Jahr 2023 werden die Steuern der juristischen Personen nach dem Sollprinzip analog der übrigen Steuern verbucht.

Bis Ende 2022 erfolgte bei den AG-Steuern die Verbuchung nach dem Steuereingang.

Die Sondersteuern 2023, bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Erbschaft- und Schenkungssteuern, Grundstückgewinnsteuern sowie Hundesteuern, liegen mit einem Gesamtertrag von 378'701,20 Franken um 58'898,80 Franken unter dem Budgetwert.

Im Vorjahr 2022 konnten noch 410'122,95 Franken sollgestellt werden.

Die Steuerkraft pro Einwohner ist gesunken

Der gesamte Gemeindesteuerertrag inklusive AG-Steuern, Quellensteuern und Sondersteuern schliesst um 1'389'418 Franken oder 10,6 Prozent unter dem Budget und 930'153,30 Franken oder 7,3 Prozent unter der Vorjahresrechnung 2022 trotz gestiegener Einwohnerzahl.

Entsprechend ist auch die Steuerkraft pro Einwohner auf 100 Prozent umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag inklusive Quellensteuern, zuzüglich des Gemeindeanteils der Steuern nach Aktiensteuergesetz, dividiert durch die Einwohnerzahl von 2750,90 Franken im Jahr 2022 auf 2569 Franken im Jahr 2023 gesunken.

Im Jahr 2021 belief sich die Steuerkraft gar auf 2842,90 Franken.

Fälligen definitiven Steuerforderungen

Die offenen ordentlichen Steuerforderungen aller Steuerhoheiten belaufen sich per Jahresende 2023 auf brutto 3'211'221,90 Franken (Vorjahr: 3'385'478,25 Franken).

Das entspricht 14,26 Prozent (14,76 Prozent) sämtlicher Sollstellungen. Davon sind 1'259'249,65 Franken (1'137'915,20 Franken) noch nicht fällig.

Von den fälligen definitiven Steuerforderungen sind 142'414,15 Franken (158'574,50 Franken) bei 42 (55) Schuldnern betrieben und 240'871,85 Franken (196'285 Franken) bei fünf (drei) Pflichtigen sind mit einem Rechtsmittel bestritten.

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