Sins: Drohnen und Multikopter: Bewilligungspflicht
Ferngesteuerte Drohnen benötigen keine Bewilligung, wenn sie unter 30 Kilogramm wiegen und der Pilot sein Modell jederzeit auf Sicht steuert.

Diese Voraussetzungen treffen praktisch auf alle Drohnen zu, die zu Hobbyzwecken im Warenhaus oder über das Internet bestellt werden können.
Gerade in Wohnquartieren gilt es aber, unbedingt den Schutz der Privatsphäre zu beachten. Es schätzt kein Nachbar, wenn über seinem Garten eine Drohne schwebt. Aus Sicherheitsgründen dürfen Drohnen und Flugmodelle in einem Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen nicht betrieben werden.
Zudem ist es nicht erlaubt, eine Drohe ohne direkten Augenkontakt zu betreiben (z.B. Feldstecher, Videobrillen o. ä.). In Ausnahmefällen kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Bewilligung für solche Flüge erteilen. Drohnen oder Multikopter von über 30 kg Gesamtgewicht benötigen immer eine Bewilligung des BAZL.
Falls Sie sich durch eine Drohne oder einen Multikopter gestört fühlen, können Sie mit der Regionalpolizei Sins Kontakt aufnehmen. Ein Merkblatt ist auf der Homepage der Regionalpolizei Muri oder des BAZL einzusehen.