Wie die Gemeinde Waltenschwil berichtet, sollen bis 3. Dezember 2023 Rechnungen für Leistungen und Lieferungen gegenüber der Gemeinde eingereicht werden.
Krankenkasse Rechnung
Rechnungen. (Symbolbild) - pixabay
Ad

Rechnungen für Leistungen und Lieferungen gegenüber der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde sind bis spätestens 3. Dezember 2023 der Abteilung Finanzen einzureichen.

Davon ausgenommen sind Sitzungsgelder der Kommissionsmitglieder.

Die Angaben werden direkt durch die Verantwortlichen der Kommissionen gemeldet und durch die Gemeinde berechnet und ausbezahlt.

Damit ist gewährleistet, dass die Auszahlung noch im Jahr 2023 erfolgt. Bei Fragen kann man sich an die Abteilung Finanzen wenden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Waltenschwil