Oberrüti: Ergebnis der Ersatzwahl des Gemeindeammanns
Wie die Gemeinde Oberrüti informiert, wurde im ersten Wahlgang der freie Sitz nicht besetzt.

Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 12. März 2023 ein zweiter Wahlgang statt.
Dabei ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang, das heisst bis am Mittwoch, 7. Dezember 2022, 12 Uhr, durch mindestens zehn Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird.
Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen.









