In Freibädern gilt keine Maskenpflicht ausser in Eingangs- und Garderobenräumen.
Kinder im Schwimmbad
Kinder in einem Freibad im Wasser. (Symbolbild) - dpa
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Die Freibäder können in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht für Aussenbereiche wie Liegewiesen und Beckenbereiche vorsehen. Das sieht auch die sich bei den Kantonen in der Anhörung befindliche Covid-19-Verordnung besondere Lage so vor.

Die Ausnahme von der Maskenpflicht gilt auch für Gäste im Restaurationsbereich eines Freibads während der Konsumation (wie es in allen anderen Restaurationsbetrieben der Fall ist).

Wenn keine Maske getragen wird, sind die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln zu beachten. Das betrifft in erster Linie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

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