In Dietwil sollen die provisorischen Steuern 2022 bezahlt werden
Wie die Gemeinde Dietwil mitteilt, müssen die provisorischen Steuern 2022 per 31. Oktober 2022 bezahlt werden.

Die Gemeinde Dietwil erinnert daran, dass die provisorischen Steuern 2022 per 31. Oktober 2022 zur Zahlung fällig werden.
Für allfällige Mahnungen oder Betreibungen der offenen Steuerforderungen (provisorisch oder definitiv) werden Gebühren erhoben.
Diese betragen für die Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand 35 Franken und für die Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand 100 Franken.
Wer in den Vorjahren die provisorischen Steuern mit dem 13. Monatslohn erst im November oder Dezember beglichen hat, muss für die Steuern 2022 rechtzeitig bei der Finanzverwaltung eine Stundung bis 31. Dezember 2022 verlangen.
Gesuche um Ratenzahlungen sind rechtzeitig einzureichen
Gesuche um Ratenzahlungen sind ebenfalls rechtzeitig einzureichen.
Sofern weder eine Stundung noch eine Ratenvereinbarung verlangt wurde, werden die offenen provisorischen Steuern 2022 im November 2022 mit einer Gebühr von 35 Franken gemahnt.
Allfällige Betreibungen erfolgen im Januar 2023.