Wie die Gemeinde Bettwil schreibt, wurde Nietlisbach Andri Albert in stiller Wahl als Mitglied des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 gewählt.
Der Chäsiplatz in Bettwil.
Der Chäsiplatz in Bettwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat von Bettwil hat die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf den 25. September 2022 angesetzt. Innert der gesetzlichen Frist wurde einzig Nietlisbach Andri Albert, 1984, von Zug und Zürich als Kandidat vorgeschlagen.

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entsprach, wurde gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten.

Nachdem während der Nachmeldefrist vom 18. August bis 23. August 2022 keine weiteren Anmeldungen eingegangen sind, wurde Andri Albert Nietlisbach gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte vom Gemeinderat am 29. August 2022 in stiller Wahl als Mitglied des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 gewählt. Dadurch erübrigt sich am 25. September 2022 ein Urnengang.

Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

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