Wie die Gemeinde Waltenschwil informiert, kann der Gutschein im Wert von 50 Franken bei der Finanzverwaltung bezogen werden.
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Ein Weihnachtsbaum. (Symbolbild) - Keystone
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Gemäss dem Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung wird jedem Haushalt der Ortsbürger (im Heimatort Waltenschwil) auf Anfrage ein persönlicher, unübertragbarer Gutschein im Wert von 50 Franken ausgehändigt.

Dieser Gutschein kann beim Erwerb eines Weihnachtsbaumes in Waltenschwil eingelöst werden, und die Berechtigung zur Einlösung erstreckt sich über den festgelegten Betrag.

Interessierte Bürger können die Gutscheine bequem bei der Finanzverwaltung beziehen.

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