Wie die Gemeinde Sins schreibt, ist die Einreichungsfrist für Steuererklärungen bis Ende Juni beziehungsweise Ende September 2023 verlängert worden.
Steuerfuss
Steuern. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Einreichung der Steuererklärung ist für unselbstständig Erwerbende bis zum 30. Juni 2023 und für selbstständig Erwerbende bis zum 30. September 2023 verlängert worden.

Wenn die Steuererklärung nicht innert Frist eingereicht werden kann, kann eine kostenlose Fristerstreckung beantragt werden, ansonsten gilt eine Mahngebühr von 35 Franken.

Falls eine zweite Mahnung nötig wird, kostet diese 50 Franken. Ein Grossteil der Steuererklärungen 2022 ist bereits eingegangen.

Die gebührenpflichtigen Mahnungen für die noch ausstehenden Steuererklärungen werden anfangs August 2023 versendet (ohne selbständig Erwerbende).

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