Der Restbetrag der Kantons- und Gemeindesteuern 2021 ist per 31. Oktober 2021 in Geltwil zu begleichen.
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Mit der Verrechnungssteuer-Reform sollen Bund, Kantone und Unternehmen Zinskosten einsparen. (Symbolbild) - Keystone
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Wie die Gemeinde Geltwil berichtet, werden im September 2021 direkt durch das Kantonale Steueramt die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres verschickt.

Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern es wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt, was sie bereits bezahlt haben und welcher Betrag noch offen ist. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen. Die Verfallanzeige erhalten nur Steuerpflichtige, welche noch einen Ausstand haben.

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