Anlagebetreiber müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis zum 31. Dezember 2021 dem amtlichen Feuerungskontrolleur einreichen.
groupe e
Eine Heizung. (Archivbild) - Keystone
Ad

Wie die Gemeinde Aristau berichtet, ist in diesem Jahr 2021 gestützt auf die Lufthalteverordnung die vorgeschriebene messtechnische Überprüfung der Öl- und Gasfeuerungsanlagen wieder fällig. Diese Kontrolle kann durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Ewald Trottmann, Boswil, eine Servicefirma oder durch andere berechtigte Personen ausgeführt werden.

Anlagebetreiber, welche die Kontrolle durch eine Servicefirma oder eine andere berechtigte Person ausführen lassen, müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis spätestens am 31. Dezember 2021 dem amtlichen Feuerungskontrolleur, Ewald Trottmann, einreichen. Ölfeuerungen, welche nicht durch eine Servicefirma kontrolliert wurden, werden automatisch durch den amtlichen Feuerungskontrolleur überprüft.

Ad
Ad