Fehlende Wahlunterlagen: Wahlzettel nachgesendet
In Meisterschwanden wurde der fehlende Wahlzettel für die Wahl der Gerichtspräsidentin nachgesendet, damit alle Stimmberechtigten ihr Stimmrecht ausüben können.

Wie die Gemeinde Meisterschwanden mitteilt, werden in diesen Tagen den Stimmberechtigten die Abstimmungs- und Wahlunterlagen vom 28. September 2025 zugestellt.
Im Rahmen der Zustellung der Abstimmungs- und Wahlunterlagen ist der Gemeindekanzlei leider ein Fehler unterlaufen: Der Wahlzettel zur Wahl einer Gerichtspräsidentin am Bezirksgericht Lenzburg wurde versehentlich nicht mitgesendet.
Der fehlende Wahlzettel wurde den Stimmberechtigten bereits nach versendet, damit die Stimmberechtigten ihr Stimmrecht vollumfänglich und fristgerecht ausüben können.
Alle Möglichkeiten zur Stimmabgabe gewährleistet
Die Gemeinde versichert, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden und weiterhin alle Möglichkeiten zur Stimmabgabe – sei es brieflich oder an der Urne – wahrgenommen werden können.
Die Stimmberechtigten werden gebeten, ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen erst nach Erhalt des fehlenden Wahlzettels für die Wahl einer Bezirksgerichtspräsidentin auszufüllen und einzureichen.