Rottenschwil

Einreichung der Steuererklärung 2021 in Rottenschwil

Die Bevölkerung von Rottenschwil wird gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2022 abzugeben. Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2022 erfolgen ohne Gesuch.

Verrechnungssteuer
Die TBTF-Instrumente gibt es seit 2013 – inklusive der Ausnahme für die Verrechnungssteuer. (Symbolbild) - keystone

Unselbstständig Erwerbende sowie Rentner werden gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2022 abzugeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2022.

Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2022 keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2022 keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2022 können online beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt. Diese befindet sich oberhalb der Postanschrift.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2021 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2022 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer sowie unterjährige Steuererklärungen).

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Bei Fragen steht das Regionale Steueramt in Oberwil-Lieli gerne zur Verfügung.

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