Dietwil verschickt an Steuerpflichtige die Verfallsanzeige 2021
Steuerpflichtige aus Dietwil erhalten in den nächsten Tagen die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021.

In den nächsten Tagen erhalten Steuerpflichtige die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Die Anzeige ist keine Mahnung. In diesem Kontoauszug wird angezeigt, was bereits bezahlt wurde oder was dem Konto gutgeschrieben wurde (Zahlungen und Gutschriften bis 6. September 2021 berücksichtigt).
Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2021 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1 Prozent berechnet.
Offene Steuern werden im November 2021 kostenpflichtig gemahnt. Besteht im Januar 2022 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Korrekturen der provisorisch fakturierten Beiträge
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu tief oder zu hoch sein, können sich Steuerpflichtige für eine Korrektur beim Steueramt melden.
Falls die provisorischen Steuern 2021 nicht fristgerecht bezahlen werden können oder eine Ratenvereinbarung gewünscht ist, kann man sich bitte direkt an die Finanzverwaltung wenden.
Der Gemeinderat dankt allen Steuerpflichtigen für die fristgerechten Zahlungen.