Dietwil

    Dietwil appelliert an Lärmbewusstsein der Bürger

    Nau.ch Lokal
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    Oberes Freiamt,

    Wie die Gemeinde Dietwil mitteilt, sollen Bewohner nachts von 22 bis 6 Uhr und während der Ruhezeiten auf unnötigen Lärm verzichten.

    In der Schweiz sind wir immer mehr Lärm ausgesetzt. - Keystone

    Die schönen und warmen Sommerabende laden ein für ein gemütliches Zusammensein draussen auf Sitzplätzen und Balkonen.

    Schnell kann es dabei vergessen gehen, wie spät es in der Nacht ist und dass der Lärm andere in ihrer Nachtruhe stören kann.

    Es ist deshalb wichtig, dass auf die Nachbarn und die Umgebung Rücksicht genommen wird.

    Insbesondere ist gemäss geltendem Polizeireglement von 22 Uhr bis 6 Uhr jeglicher Lärm zu unterlassen, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte.

    Ruhezeiten in Wohngebieten beachten

    Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass in den Wohngebieten von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) verboten ist.

    Ausgenommen sind Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe.

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