Dietwil AG: Mieterwechsel müssen innert 14 Tagen gemeldet werden
Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer in Dietwil AG müssen Ein-, Um- und Wegzüge den Einwohnerdiensten melden. Die Gemeinde empfiehlt eine Online-Plattform.
Immobilienverwaltungen sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Datum des Ein-, Um- oder Wegzuges.
Solche Drittmeldungen werden häufig per E-Mail eingereicht.
Die Einwohnerdienste danken Ihnen, wenn Sie Ihre Meldungen künftig möglichst über diese Plattform einreichen. Sie tragen damit zu einer effizienten und medienbruchfreien Verarbeitung der Ein-, Um- und Wegzugsmeldungen bei.










