Dietwil

Dietwil AG: Mieterwechsel müssen innert 14 Tagen gemeldet werden

Gemeinde Dietwil
Gemeinde Dietwil

Oberes Freiamt,

Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer in Dietwil AG müssen Ein-, Um- und Wegzüge den Einwohnerdiensten melden. Die Gemeinde empfiehlt eine Online-Plattform.

Immobilienverwaltungen sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Datum des Ein-, Um- oder Wegzuges.

Solche Drittmeldungen werden häufig per E-Mail eingereicht.

Die Einwohnerdienste danken Ihnen, wenn Sie Ihre Meldungen künftig möglichst über diese Plattform einreichen. Sie tragen damit zu einer effizienten und medienbruchfreien Verarbeitung der Ein-, Um- und Wegzugsmeldungen bei.

Dietwil AG
Dietwil AG: Mieterwechsel müssen innert 14 Tagen gemeldet werden (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Sekundarschule Stendal (D)
206 Interaktionen
Partei erfuhr davon
Ueli Schmezer
55 Interaktionen
Ueli Schmezer

MEHR DIETWIL

Dietwil AG
Dietwil AG
Freibad im Sommer
Dietwil
ki
Dietwil

MEHR AUS LENZBURG

bellikon
1 Interaktionen
Bellikon AG
bellikon
Bellikon AG
Rottenschwil AG