Dietwil

    Dietwil AG: Mieterwechsel müssen innert 14 Tagen gemeldet werden

    Gemeinde Dietwil
    Gemeinde Dietwil

    Oberes Freiamt,

    Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer in Dietwil AG müssen Ein-, Um- und Wegzüge den Einwohnerdiensten melden. Die Gemeinde empfiehlt eine Online-Plattform.

    Dietwil von oben
    Flugaufnahme August 2024 für Dietwiler Postkarte. - Gemeinde Dietwil

    Immobilienverwaltungen sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Datum des Ein-, Um- oder Wegzuges.

    Solche Drittmeldungen werden häufig per E-Mail eingereicht.

    Die Einwohnerdienste danken den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, wenn sie ihre Meldungen künftig möglichst über die «Drittmeldung»-Plattform einreichen. Sie tragen damit zu einer effizienten und medienbruchfreien Verarbeitung der Ein-, Um- und Wegzugsmeldungen bei.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Chiesa Schnegg
    613 Interaktionen
    Zwei neue Kandidaten
    Sihlquai
    101 Interaktionen
    Tempo-Zoff

    MEHR DIETWIL

    Dietwil
    Dietwil AG
    Dietwil AG
    Dietwil AG
    Dietwil AG
    Dietwil AG
    Dietwil AG

    MEHR AUS LENZBURG

    Waldbrandgefahr
    Seon AG
    Bremgarten
    Bremgarten AG
    Zufikon AG
    Zufikon AG