Wie die Gemeinde Sins berichtet, legt der Regierungsrat den Sonntagsverkauf in der kommenden Adventszeit auf die Daten 3. und 17. Dezember 2023 fest.
Gemeinde Sins. - freiamt.ch
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Der Regierungsrat hat zwei klar vorgegebene Sonntagsverkäufe für die Adventszeit festgelegt.

Dabei werden die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit berücksichtigt.

Für die Gemeinde Sins ist in einer Sonderregelung der erste und dritte Adventssonntag (3. Dezember und 17. Dezember 2023) als bewilligungsfrei erklärt.

Die Daten der Sonntagsverkäufe sind bindend. Es werden keine Gesuche für Ausnahmen bewilligt. Die nächste Durchführung von «Sins im Advent» findet also am offiziell bewilligten Datum für Sonntagsverkäufe für die Gemeinde Sins statt.

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