Die Bepflanzung in Besenbüren soll zurückgeschnitten werden

Nau.ch Lokal
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Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Besenbüren berichtet, werden die Grundeigentümer, deren Bepflanzung den Verkehr behindert, gebeten, diese bis Mitte November 2021 zu kürzen.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Das Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen dient der Verkehrssicherheit. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen sind dazu verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise den Wegraum ragen, laufend zurückzuschneiden.

Da das Wachstum der Pflanzen immer wieder unterschätzt wird und der Rückschnitt mehrmals im Jahr zu erfolgen hat, ist eine ständige Kontrolle des Lichtraumprofiles und der Sichtzonen unerlässlich.

Entlang von Strassen und Fusswegen hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze (Parzellengrenze) zu erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 Meter freigehalten werden.

Über Fusswegen und Trottoirs muss die Höhe des Freihalteraums mindestens 2.50 Meter betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

Arbeiten bis Mitte November 2021 ausführen

Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen sind die Sichtzonen dauernd einzuhalten. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und drei Meter gewährleistet sein.

Einzelne die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone mit einem Abstand von mindestens 60 Zentimeter ab Fahrbahnrand zugelassen. Der Gemeinderat bittet die Grundeigentümer, die notwendigen Arbeiten bis Mitte November 2021 auszuführen, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

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