Wie die Gemeinde Bettwil berichtet, werden die Fahrzeughalter gebeten, wegen des Winterdienstes ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Plätzen abzustellen.
Winter (Symbolbild)
Winter (Symbolbild) - Keystone
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Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst (pfaden, splitten und wo nötig salzen) wird ansonsten erheblich behindert oder erschwert.

Es besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden an falsch parkierten Fahrzeugen ab.

Grundsätzlich gilt für das ganze Gemeindegebiet reduzierter Winterdienst, das heisst die Strassen werden nicht schwarzgeräumt. 

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