Buttwil

    Buttwil: Strassen und Wege ausserhalb der Bauzone

    Nau.ch Lokal
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    Oberes Freiamt,

    Wie die Gemeinde Buttwil mitteilt, muss das Bankett bewachsen sein und soll notfalls gemäht, nicht aber mit Herbizid behandelt werden.

    drohne strasse
    Eine Drohne fliegt über eine Strasse. (Symbolbild) - Pixabay

    Im Hinblick auf die bevorstehende Bewirtschaftung der Felder und Kulturen macht der Gemeinderat auf folgende Bestimmungen des Reglementes über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke (Unterhaltsreglement) aufmerksam: Öffentliche Strassen und Wege sind mit beidseitigem Bankett ausgemarkt. Dieses Bankett muss bewachsen sein und soll notfalls gemäht, nicht aber mit Herbizid behandelt werden.

    Bei der Bodenbearbeitung ist gegenüber dem Strassenmarch ein Abstand von mindestens 50 Zentimetern einzuhalten. Zudem dürfen die Wege nicht als Wendeplatz benützt werden. Für das sofortige Reinigen der Fahrbahn nach bewirtschaftungsbedingter Verschmutzung ist der Verursacher verantwortlich. Jeder Grundeigentümer ist verpflichtet, Schäden – auch selbst verursachte – unverzüglich dem Gemeinderat zu melden.

    Beschädigungen oder Veränderungen von March- und Vermessungszeichen sind durch den Nachführungsgeometer auf Kosten des Verursachers zu beheben. Die Landbewirtschafter werden gebeten, Sorge zu den öffentlichen Meliorationswerken zu tragen. Die geltenden Vorschriften sind im Interesse eines guten Zustandes des Flurwegnetzes zu beachten und einzuhalten.

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