Bünzen informiert über die Gemeinderatswahlen 2021

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    Da in Bünzen ein Gemeinderatssitz und der Sitz des Gemeindeammanns frei geblieben sind, kommt es am 28. November 2021 zu einem zweiten Wahlgang.

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    Abstimmung. (Symbolbild) - pixabay

    Wie die Gemeinde Bünzen berichtet, kommt es bei den Gemeinderatswahlen zum zweiten Wahlgang vom 28. November 2021, da im ersten Wahlgang ein Gemeinderatssitz und der Sitz des Gemeindeammanns frei geblieben sind.

    Wählbar im zweiten Wahlgang ist nur, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen.

    Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.

    Eine Nachmeldefrist von fünf Tagen

    Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, muss mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt werden, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

    Gehen innert dieser Frist keine weiteren Anmeldungen ein, sind die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt zu erklären.

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