Wie die Gemeinde Meisterschwanden mitteilt, ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.
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Eine Blumenwiese. - keystone
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Der Gemeinderat Meisterschwanden hat in letzter Zeit festgestellt, dass vermehrt landwirtschaftliche Kulturen durch frei laufende Hunde beschädigt worden sind.

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.

Die Bevölkerung wird gebeten, dieser Thematik speziell Aufmerksamkeit zu schenken und Rücksicht zu nehmen.

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