Wie die Gemeinde Besenbüren mitteilt, wird sie gegen Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht entsorgen, Massnahmen ergreifen.
Blick auf die Gemeinde Besenbüren.
Blick auf die Gemeinde Besenbüren. - Nau.ch / Simone Imhof
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In letzter Zeit ist aufgefallen, dass vermehrt Hundekot auf Trottoirs und Feldwegen liegen gelassen wird.

Gemäss § 5 Absatz 1 des Hundegesetzes (HuG) sind Hundehalter verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen.

Der Gemeinderat ist befugt, bei Zuwiderhandlungen Massnahmen zu ergreifen. Der Gemeinderat dankt all jenen Hundehaltern, die der Pflicht gewissenhaft nachkommen.

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