Auw weist auf die Aufhebung des Kaminfegermonopols hin
Wie die Gemeinde mitteilt, liegt ab 1. Januar 2022 der Unterhalt der Feuerungsanlage in der Hand der Eigentümer, da auf die kommunale Aufsicht verzichtet wird.

Nächstes Jahr 2022 werden das Kaminfegermonopol und damit die kantonalen und kommunalen Tarife im Aargau aufgehoben. Somit wird auch auf die staatliche oder kommunale Aufsicht über das Kaminfegerwesen verzichtet.
Mit der Privatisierung liegt der Unterhalt von Feuerungsanlagen in der Eigenverantwortung der Gebäudeeigentümer. Sie sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine in der Kaminfegerliste aufgeführte Fachperson reinigen und kontrollieren zu lassen.
Unter den entsprechend qualifizierten und bei der AGV registrierten Kaminfeger können Hauseigentümerschaft und Anlagebetreibende ab dem 1. Januar 2022 frei wählen. Die AGV führt eine entsprechende Online-Liste mit zugelassenen Kaminfegern.