Die LST Energie AG erhält in Stettfurt ab 1. Januar 2023 eine Sonderkonzession, damit sie den öffentlichen Grund für die EW-Erschliessung nutzen darf.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Wie die Gemeinde Stettfurt informiert, hat der Gemeinderat im November 2022 den Konzessionsvertrag mit der LST Energie AG genehmigt.

Mit diesem Vertrag erhält die LST Energie AG ab dem 1. Januar 2023 eine Sonderkonzession, damit sie den öffentlichen Grund für die EW-Erschliessung nutzen darf.

Mit dieser Konzession verpflichtet sich die LST Energie AG zudem, die Erschliessungsaufgaben im Bereich der Elektrizitätsversorgung auf dem Gemeindegebiet sicherzustellen und die dafür notwendigen Anlagen und Leitungen zu betreiben und zu unterhalten.

Die LST Energie AG entrichtet der Gemeinde eine Abgabe

Die Gemeinde und die LST Energie AG haben dabei ihre Projekte (zum Beispiel im Rahmen eines Strassensanierungsprojekts) zu koordinieren.

Die LST Energie AG muss zudem dafür besorgt sein, dass die Daten in das GIS der Gemeinde einfliessen.

Für die Einräumung dieser Konzession entrichtet die LST Energie AG der Gemeinde – gestützt auf das von der Gemeindeversammlung genehmigte Sondernutzungsreglement – eine Abgabe.

Diese beträgt für 2023 0,15 Rappen pro Kilowattstunde.

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