Eschlikon

Neue Beitrags- und Gebührenordnung sichert Eschliker Infrastruktur

Gemeinde Eschlikon
Gemeinde Eschlikon

Münchwilen,

Die neue Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) Eschlikons stellt die Finanzierung der zentralen Infrastrukturen sicher. Sie tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.

Das Gemeindehaus Eschlikon im Bezirk Münchwilen.
Das Gemeindehaus Eschlikon im Bezirk Münchwilen. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Eschlikon schreibt, schafft sie mit der Totalrevision der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) eine transparente, faire und zukunftsfähige Grundlage für die Finanzierung ihrer Infrastruktur.

Die Anpassungen stellen sicher, dass die Versorgung auch in Zukunft zuverlässig gewährleistet ist und die Kosten verursachergerecht verteilt beziehungsweise kostendeckend ausgestaltet werden.

Die neue Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) stellt die Finanzierung der zentralen Infrastrukturen sicher. Die BGO regelt die Gebühren in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Elektrizität sowie im Bauwesen und legt fest, wie die Kosten auf die Nutzer verteilt werden.

Ziel der Revision ist es, die Finanzierung langfristig zu sichern, die Gebührenstruktur zu modernisieren und stärker am tatsächlichen Verursacherprinzip auszurichten.

Klare Struktur der Gebühren

Die Gebühren setzen sich aus einmaligen und wiederkehrenden Komponenten zusammen. Anschlussgebühren fallen beim erstmaligen Anschluss einer Liegenschaft an und dienen der Mitfinanzierung der bestehenden Infrastruktur.

Die wiederkehrenden Gebühren bestehen aus einer Grundgebühr und einer Mengengebühr. Während die Grundgebühr die verbrauchsunabhängigen Kosten wie Leitungsnetze, Reservoirs, Pumpwerke oder den Bereitschaftsdienst deckt, richtet sich die Mengengebühr nach dem tatsächlichen Verbrauch.

Diese Zweiteilung sorgt dafür, dass sowohl fixe als auch variable Kosten sachgerecht abgebildet werden.

Spezialfinanzierungen

Die Bereiche Wasser, Abwasser und Elektrizität werden als sogenannte Spezialfinanzierungen geführt. Sie müssen sich selbst tragen. Die Einnahmen aus Gebühren sind zweckgebunden und dürfen ausschliesslich für den jeweiligen Bereich verwendet werden.

Eine Finanzierung über allgemeine Steuermittel ist ausgeschlossen. Damit wird sichergestellt, dass die Infrastruktur nachhaltig betrieben, unterhalten und erneuert werden kann und die Kosten von jenen getragen werden, die sie verursachen.

Warum die Revision notwendig ist

Die aktuell gültigen Gebühren stammen grösstenteils aus dem Jahr 2009. Seither haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Insbesondere die Betriebs-, Unterhalts- und Investitionskosten sind gestiegen.

Ein markantes Beispiel ist die Abwasserentsorgung: Die Betriebskosten der Abwasserreinigungsanlagen sind allein zwischen 2022 und 2025 um 44 Prozent gestiegen. Hinzu kommen höhere gesetzliche Anforderungen sowie notwendige Investitionen in die Infrastruktur.

Ohne Anpassung der Gebühren wäre eine langfristig stabile Finanzierung nicht mehr gewährleistet.

Anpassungen bei der Wasserversorgung

Im Bereich Wasser wird die Gebührenstruktur gezielt angepasst. Die Mengengebühr sinkt von 2,25 Franken auf neu 2,00 Franken pro Kubikmeter. Gleichzeitig wird die Grundgebühr erhöht.

Damit wird ein strukturelles Ungleichgewicht korrigiert: Bisher wurden rund 90 Prozent der Kosten über den Verbrauch finanziert, obwohl ein grosser Teil der Kosten unabhängig davon entsteht. Neu wird der Anteil der Grundgebühr durchschnittlich auf rund 30 Prozent erhöht.

Für einen durchschnittlichen Haushalt in einem Einfamilienhaus ergeben sich künftig Wassergebühren von rund 46,50 Franken pro Monat. Dies entspricht einer Zunahme von 12,30 Franken beziehungsweise 35 Prozent.

Für Haushalte in Mehrfamilienhäusern ergibt sich im Durchschnitt hingegen eine leichte Entlastung: Die monatlichen Kosten liegen neu bei rund 23,30 Franken, was einer Reduktion von rund drei Prozent entspricht.

Anpassungen bei der Abwasserentsorgung

Auch im Bereich Abwasser wird die Gebührenstruktur überarbeitet. Die Mengengebühr steigt von 1,55 Franken auf neu 2 Franken pro Kubikmeter. Zudem wird die bisherige pauschale Grundgebühr ersetzt. Neu richtet sich diese nach der tatsächlich entwässerten Grundstücksfläche und einem entsprechenden Entwässerungsfaktor.

Diese Änderung sorgt für eine deutlich verursachergerechtere Verteilung der Kosten: Grössere und stärker versiegelte Flächen tragen künftig einen entsprechend höheren Anteil.

Für einen durchschnittlichen Haushalt in einem Einfamilienhaus ergeben sich neu Abwassergebühren von rund 33,60 Franken pro Monat. Dies entspricht einer Zunahme von 8,95 Franken beziehungsweise 36 Prozent.

Für Haushalte in Mehrfamilienhäusern steigen die Kosten im Durchschnitt moderat um fünf Prozent auf rund 20,40 pro Monat.

Änderungen bei der Elektrizität

Im Bereich der Elektrizitätsversorgung wird die Anschlussgebühr neu nach der tatsächlich beanspruchten Leistung bemessen. Damit wird berücksichtigt, dass moderne Haushalte zunehmend höhere Leistungen benötigen. Bisher wurde dieser Mehrbedarf nicht in allen Fällen verursachergerecht abgebildet.

Die laufenden Stromtarife sind hingegen nicht Bestandteil der BGO, da sie jährlich reguliert und von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) genehmigt werden.

Anpassungen im Bauwesen

Neu wird im Bauwesen eine Beschlussgebühr von 150 Franken eingeführt. Damit wird sichergestellt, dass auch kleinere Baugesuche kostendeckend bearbeitet werden können. Gleichzeitig werden bestehende Gebühren angepasst.

Sorgfältige Erarbeitung und Prüfung

Die neue Beitrags- und Gebührenordnung wurde durch eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderat und Verwaltung unter Einbezug externer Fachpersonen erarbeitet. Grundlage bildete das Musterreglement des Kantons Thurgau.

Zudem wurde die Vorlage durch kantonale Stellen sowie den Preisüberwacher vorgeprüft. Die entsprechenden Empfehlungen wurden in der nun zu beschliessenden Vorlage umgesetzt.

Weiteres Vorgehen

Die Stimmbürger entscheiden an der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 über die Vorlage. Davor findet am 1. Juni 2026 um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Aula Bächelacker statt.

Ausserdem werden die Unterlagen mit Botschaft, Synopse und neuer Beitrags- und Gebührenordnung auf der Webseite der Gemeinde Eschlikon aufgeschaltet.

Vorbehältlich der Annahme durch die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung sowie der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt wird die Totalrevision der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) mittels Gemeinderatsbeschluss per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.

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