Wie die Gemeinde Matzingen informiert, wird die Alte Poststrasse infolge Sanierung der Rösslikreuzung neu markiert, um die Fussgänger zu schützen.
Fussgänger Symbolbild
Fussgänger haben am Fussgängerstreifen Vortritt. Doch die Fahrzeuge müssen rechtzeitig anhalten können. Man darf sie nicht zu einer Vollbremsung zwingen. (Symbolbild) - Kantonspolizei St. Gallen
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Als begleitende Massnahme im Zusammenhang mit der Sanierung der Rösslikreuzung hat der Gemeinderat beschlossen, auf der Alten Poststrasse einen temporären Längsstreifen für Fussgänger einzurichten, damit die Fussgänger beim zu erwartenden Mehrverkehr besser geschützt sind.

Diese Markierungen müssen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder entfernt werden, wie die Abklärungen beim Tiefbauamt ergeben haben.

Ausserdem präzisieren die Gemeinde, dass nach der Fertigstellung des Knotens die Zu- und Wegfahrt für die Anwohner und Besucher der Kirchstrasse gewährleistet bleibt.

Lediglich die Einfahrt in die Kirchstrasse, von der Frauenfelderstrasse her, wird nicht mehr möglich sein (ausgenommen Radfahrer aus Richtung Frauenfeld).

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