In Wäldern um Matzingen herrscht Leinenpflicht für Hunde
Wie die Gemeinde Matzingen informiert, dauert bis zum 31. Juli 2023 die jährliche Leinenpflicht für Hunde in Nähe des Wald und am Waldrand.

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.
Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2023 verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.
Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss der Verordnung des Regierungsrats über das Halten von Hunden mit 100 Franken gebüsst werden.
Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.










