Gemeinderat passt Regeln für Solarstrom-Einspeisung an
Um Leistungsspitzen zu vermeiden, soll bei neuen Anschlussgesuchen in Eschlikon zukünftig die netzdienliche Einspeiseregelung angewendet werden.

Die Energiewende ist in vollem Gang. Solaranlagen boomen und liefern immer mehr erneuerbaren Strom. Eine positive Entwicklung, die auf die Schweizer Energie- und Klimaziele einzahlt.
Doch wenn an sonnigen Mittagen alle Solaranlagen gleichzeitig Strom einspeisen, entstehen Leistungsspitzen, die das Stromnetz früher oder später an seine Grenzen bringen. Es herrscht sozusagen Stau im Netz.
Gemeinderat entscheidet sich für «netzdienliche Einspeiseregelung»
Wie die Gemeinde Eschlikon mitteilt, hat der Gemeinderat entschieden, dass bei neuen Anschlussgesuchen die netzdienliche Einspeiseregelung angewendet wird. Diese sieht vor, dass Photovoltaikanlagen maximal 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeisen dürfen, was in den meisten Fällen weniger als ein Prozent Verlust der Jahresproduktion bedeutet.
Die Begrenzung betrifft ausschliesslich die Einspeisung am Netzanschlusspunkt. Der Eigenverbrauch sowie die Zwischenspeicherung von Energie sind jederzeit uneingeschränkt möglich, sodass bei Optimierung der Anlage der gesamte produzierte Strom genutzt werden kann.
Die Regelung gilt für neue Anlagen sowie für bestehende Anlagen bei wesentlichen Änderungen oder bei Einreichung eines neuen Technischen Anschlussgesuchs. In begründeten Fällen kann sie auch bei bestehenden Anlagen zur Sicherstellung des Netzbetriebs angewendet werden.
Weitere Informationen
Mit dieser Massnahme ist das Thema Netzausbau im Rahmen der Energiewende nicht vom Tisch, aber Anlagenbesitzer stiften mit diesem einfachen Eingriff einen grossen Mehrwert für das Netz.
Mehr Informationen und mögliche Umsetzungsvarianten erhalten Interessierte unter zwei QR-Codes, die unter anderen in den Eschliker Nachrichten, Ausgabe April 2026, hinterlegt sind.










