Wie die Gemeinde Bettwiesen informiert, können Christbäume bis Ende Februar 2023 kostenlos dem Sperrgut mitgegeben werden.
Ein Christbaum vor einer Mülltonne. (Symbolbild)
Ein Christbaum vor einer Mülltonne. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Christbäume müssen analog zum Sperrgut bei den Unterflurbehältern (UFB) bereitgestellt werden. Es ist kein fixer Tag einzuhalten.

Die Christbäume dürfen nicht in die UFB gestopft werden und sollen einfach danebengestellt werden.

In Gebieten, in denen noch ab der Strasse gesammelt wird (noch fehlende UFB), werden die Bäume wie früher bei den Abfallsäcken und Containern mitgenommen.

Christbäume können bis Ende Februar 2023 kostenlos mitgegeben werden. Ab März gelten sie dann als Sperrgut und müssen entsprechend frankiert werden.

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