Affeltrangen bittet Eigentümer, Pflanzen zurückzuschneiden
Wie die Gemeinde Affeltrangen mitteilt, ist das Zurückschneiden von Bäumen, Hecken, Sträuchern und anderen Pflanzen bis zum 18. Juni 2023 von Nöten.

Das Gesetz über Strassen und Wege des Kantons Thurgau fordert Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen, Wege und Trottoirsgrenzen, auf alle Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden.
Dies dient der Übersicht im Strassenverkehr und damit der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und landwirtschaftliche Kulturen eine maximale Höhe von 80 Zentimetern über Fahrbahn erreichen.
Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf 4,5 Meter lichte Höhe, bei Wegen und Trottoirs auf 2,5 Meter lichte Höhe zu stutzen. Seitlich hat der Rückschnitt auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Vorschriften bis spätestens 18. Juni 2023 nachzukommen
Strassenlampen und Verkehrssignaltafeln oder Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Die betroffenen Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert, diesen Vorschriften spätestens bis 18. Juni 2023 nachzukommen und das Zurückschneiden im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut zu wiederholen.
Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, werden diese Arbeiten nach dem 18. Juni 2023 durch die Gemeinde, auf Kosten der Eigentümerschaft, ausgeführt.










