Wie die Gemeinde Zeiningen mitteilt, ist aufgrund der Demission von Thomas Waldmeier die Ersatzwahl für den frei werdenden Sitz für 22. Oktober 2023 angeordnet.
Das Dorf Zeiningen.
Das Dorf Zeiningen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Durch die Wahl von Thomas Waldmeier in den Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Regio Frick-Mettauertal hat er seine Demission als Präsident der Finanzkommission eingereicht.

Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat die vorzeitige Demission aus der Finanzkommission Zeiningen vom 26. Mai 2023 geprüft.

Sein Gesuch wird gestützt auf § 36 des Gesetzes über die politischen Rechte auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben.

Für den frei werdenden Sitz in der Finanzkommission ist eine Ersatzwahl anzuordnen.

Ersatzwahl findet am 22. Oktober 2023 statt

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde auf den 22. Oktober 2023 festgelegt.

Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei der Gemeindekanzlei Zeiningen einzureichen.

Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des Kandidaten enthalten.

Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben.

Wahlvorschläge sind einzureichen

Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen (siehe Rückseite Anmeldeformular).

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag abgegeben werden.

Hinweise zum Wahlverfahren

Festgelegt wurde für die Abgabe der Freitag, 1. September 2023, 11.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Zeiningen.

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind (null bis einer) ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze (einer) nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Dadurch würde sich der erste Wahlgang vom 12. März 2023 erübrigen und der Urnengang entfällt.

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