Wie die Gemeinde Wegenstetten berichtet, sollen im Rahmen der Periodische Wiederinstandstellung (PWI) Flurwege und Drainagen teilweise erneuert werden.
Das Gemeindehaus in Wegenstetten.
Das Gemeindehaus in Wegenstetten. - Nau.ch / Simone Imhof
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In der Gemeinde Wegenstetten werden verschiedene landwirtschaftliche Infrastrukturanlagen (Flurwege, Entwässerungen) instand gestellt und teilweise erneuert.

Angaben zu den baulichen Massnahmen können den Auflageakten (Technischer Bericht und Pläne) entnommen werden.

Das Projekt wird gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft, Paragraf 17a des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes und Paragraf 95 des kantonalen Baugesetzes publiziert.

Unterstützung durch den Kanton

Die Projektakten liegen vom 30. März bis 28. April 2023 zu den ordentlichen Bürostunden im Gemeindehaus Wegenstetten öffentlich auf.

Die vorgesehenen Massnahmen werden unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Landwirtschaft, mit Kantonsbeiträgen unterstützt.

Es sind auch Bundesbeiträge in Aussicht gestellt.

Vereinigungen ebenfalls zur Einwendung berechtigt

Einwendungen gegen die oben aufgeführten Auflageakten sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Wegenstetten zu richten.

Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zur Einwendung ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Vereinigungen im Sinne von Artikel 12 und 12a des Natur- und Heimatschutzgesetzes sind ebenfalls zur Einwendung berechtigt.

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