Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch

Die Gemeinde Schupfart beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ablauf des Schuljahres.

Klassenzimmer
Unklar ist, ob andere Schulen diesem Beispiel folgen werden. (Symbolbild) - afp

Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell CHF 530.00). Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Möhlin und Rheinfelden) werden 80 % vergütet.

Für den Schulbesuch der Primarstufe in Obermumpf (aktuell 1. und 2. Klasse) werden 100 % durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2020 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist.

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