Wie die Gemeinde Möhlin mitteilt, wurde der Beschluss der genehmigten Teiländerung Nutzungsplanung 2020 ohne Änderungen als rechtsgültig erklärt.
Das Gemeindehaus in Möhlin.
Das Gemeindehaus in Möhlin. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeindeversammlung hat am 22. Juni 2023 beschlossen, die Teiländerung Nutzungsplanung 2020 ohne Änderungen zu genehmigen.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss am 28. Juli 2023 rechtsgültig.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen.

Unterlagen können in Gemeindeverwaltung eingesehen werden

Organisationen gemäss § 4 Abschnitt 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen.

Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den Beschluss nicht mehr anfechten.

Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.

Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

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