Wie die Gemeinde Schupfart mitteilt, wird der Elternbeitrag, nach Absage des eigenen, auch bei Teilnahme an einem auswärtigen Schneesportlager vergütet.
Skirennen
Schneesport (Symbolbild) - Keystone
Ad

Der Gemeinderat von Schupfart hat – aufgrund der Absage des Schneesportlagers 2023 – entschieden, dass der Elternbeitrag, auch bei Teilnahme an einem auswärtigen Schneesportlager vergütet wird.

Dazu müssen eine Anmeldebestätigung sowie eine Kontoverbindung eingereicht werden.

Die Auszahlung des Elternbeitrags erfolgt ab dem Januar 2023. Weitere wichtige Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei Schupfart.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Schupfart