Wie die Gemeinde Rheinfelden angibt, wird die Regionalpolizei ermächtigt, das Public Viewing während der Fussball-EM 2024 auf öffentlichem Grund zu bewilligen.
Die Marktgasse in Rheinfelden.
Die Marktgasse in Rheinfelden. - Nau.ch / Simone Imhof
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Vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet in Deutschland die Fussball-Europameisterschaft statt.

Der Gemeinderat ermächtigt die Regionalpolizei, das Public Viewing auf öffentlichem Grund im Wohngebiet in einem Rahmen zu bewilligen.

Alle Spiele der Fussball-EM 2024 dürfen auf öffentlichem Grund gezeigt werden.

Bei allen Spielen ist 15 Minuten nach Spielende die Beschallung und Übertragung von Bildern auf öffentlichem Grund untersagt.

Regionalpolizei darf weitergehende Bewilligungen erteilen

Ausserhalb des Wohngebietes, zum Beispiel im Gebiet Schiffacker, darf die Regionalpolizei weitergehende Bewilligungen erteilen.

Erlaubt sind gemäss Vorgaben der Suisa Fernsehgeräte bis zu einer Bildschirmdiagonale von drei Metern.

Der Einsatz von Projektoren (Beamer), Verstärkeranlagen, Home-Cinema-Systeme und ähnlichen Geräten ist nicht erlaubt.

Alle weiteren Kriterien sind der Webseite der Suisa zu entnehmen.

Public Viewing innerhalb der Lokale

Bei Public Viewing innerhalb der Lokale kann die Regionalpolizei die Wirtetätigkeit über das gesetzliche Mass hinaus verlängern.

In diesen Fällen sind jedoch Fenster und Türen im Interesse des Immissionsschutzes geschlossen zu halten.

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