Wie die Gemeinde Mumpf mitteilt, werden die Einwohner gebeten, an der Umfrage zur Kinderbetreuung, die bis zum 5. August 2022 läuft, teilzunehmen.
Umfrage
Eine Umfrage. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Aargauer Stimmvolk hat im Juni 2016 das neue Kinderbetreuungsgesetz angenommen. Alle Gemeinden im Kanton Aargau sind nun verpflichtet, ab dem Schuljahr 2018/2019 den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen.

Damit der Gemeinderat dieses Angebot dem Bedarf entsprechend ausgestalten kann, wird der Fragebogen «Familienergänzende Kinderbetreuung, Bedarfserhebung» zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat bedankt sich für die rege Teilnahme an der Umfrage bis spätestens am 5. August 2022.

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