Wie die Gemeinde Möhlin berichtet, wurden die gemeindeeigenen Parzellen bevorzugt an junge Familien mit Kindern abgegeben. Die Kriterien werden jetzt erweitert.
Die Hauptstrasse in der Gemeinde Möhlin AG.
Die Hauptstrasse in der Gemeinde Möhlin AG. - Nau.ch / Simone Imhof
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An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 hat die Bevölkerung entschieden, dass das gemeindeeigene Land hälftig zu einem Mindestpreis von 1200 Franken pro Quadratmeter zu veräussern und die Restfläche im Baurecht abzugeben ist.

Der Gemeinderat hat daraufhin festgelegt, die Parzellen in drei Lose, à fünf Parzellen und ein Los à sechs Parzellen aufzuteilen.

Es bestand die Absicht, die Parzellen bevorzugt jungen Familien mit Kindern aus Möhlin abzugeben.

Erste Angebotsphase ist abgeschlossen

Im Mai 2023 hat der Gemeinderat das erste Los zum Verkauf freigegeben.

Die erste Angebotsphase, welche Personen mit dem oben erwähnten Bezug zu Möhlin vorbehalten war, ist inzwischen abgeschlossen; somit wurde für den Verkauf der noch verbleibenden Parzellen des ersten Loses weniger restriktive Bewerbungskriterien festgelegt.

Mehrere Anfragen und ein Verkaufsabschluss

«Die vorangegangene Verkaufsphase für Einwohner und Familien aus Möhlin oder Personen mit einem langjährigen Bezug zur Gemeinde ist abgeschlossen.

Wir hatten einige Anfragen und einen Verkaufsabschluss.

Dass nicht alle fünf Parzellen umgehend verkauft werden konnten; damit mussten wir rechnen, erschweren doch aktuell das Zinsniveau und die stetig steigenden Baukosten den Landerwerb für Interessenten», so Markus Fäs, Gemeindeammann von Möhlin.

«Dennoch war es uns wichtig, den Möhlinern jeweils den Vorrang für den Landerwerb zu geben.»

Zum Verkauf stehen noch vier Parzellen

Nun geht der gemeindeeigene Landverkauf im Gebiet Leigrube in die zweite Runde. Zum Verkauf stehen im Los 1 noch vier Parzellen.

Die Kriterien für die Teilnahme und Abgabe eines Angebotes hat der Gemeinderat erweitert und festgelegt auf Einwohner von Möhlin wie neu auch auswärtige Interessenten.

Firmen und juristische Personen sind vom Erwerb weiterhin ausgeschlossen. Das Verfahren erfolgt über zwei Stufen.

Gemeinderat prüft eingereichte Angebote

In der Stufe eins werden die eingereichten Unterlagen (inklusive Betreibungs- und Strafregisterauszug, schriftliche Finanzierungsbestätigung einer Bank für den Mindestpreis von 1200 Franken pro Quadratmeter) beurteilt.

In der Stufe zwei prüft der Gemeinderat die eingereichten Angebote. Alle für den Kauf zu berücksichtigenden Details sind auf der Gemeindewebseite einzusehen.

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