In Zeiningen sollen die provisorischen Steuern bezahlt werden
Wie die Gemeinde Zeiningen mitteilt, sollen die provisorischen Steuern 2022 bis am 31. Oktober 2022 bezahlt werden.

Die provisorischen Steuern 2022 sind bis am 31. Oktober 2022 zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 1. November 2022 ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet.
Seit dem 1. Januar 2019 hat der Kanton Aargau Mahngebühren eingeführt. Für eine Mahnung von ausstehenden Forderungen werden 35 Franken Mahngebühren erhoben.
Für das Einleiten der Betreibung werden nebst den Betreibungskosten zusätzliche 100 Franken Betreibungsgebühren erhoben.
Sollte es nicht möglich sein, den provisorischen Steuerausstand fristgerecht zu bezahlen, kann man sich umgehend an die Abteilung Finanzen wenden.