Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, sind die Kantons- und Gemeindesteuern bis am 31. Oktober 2022 zu bezahlen.
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Diese Woche (Kalenderwoche 37) erhalten die Einwohner die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres 2022. Es wird angezeigt, was man bereits bezahlt hat oder was dem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2022 zu begleichen.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2022 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet. Offene Steuern werden im November 2022 gemahnt. Besteht im Januar 2023 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst

Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, kann man sich an das Regio-Steueramt in Wallbach telefonisch oder per E-Mail wenden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.

Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2022 0,1 Prozent. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis 31. Oktober 2022 nicht möglich, muss man sich rechtzeitig an die Abteilung Finanzen Obermumpf telefonisch oder per E-Mail wenden. Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Für die Bezahlung der Steuern 2022 müssen nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine verwendet werden.

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