Zuzgen

Gemeinde Zuzgen rät vom Betreten von Wiesen und Äckern ab

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Unteres Fricktal,

Wie die Gemeinde Zuzgen kommuniziert, wird vom Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit abgeraten, da hierdurch Schäden entstehen könnten.

ökosystem
Eine Blumenwiese. - keystone

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur so weit erlaubt, wie damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Oktober zu verzichten.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Migros
328 Interaktionen
«Verhandlungen»
China
179 Interaktionen
Cyber-Alarm!

MEHR ZUZGEN

Gemeinde
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
Gemeinde
Strassenreinigung
Gemeinde

MEHR AUS FRICKTAL

barfuss
6 Interaktionen
Stein AG
kantonspolizei aargau
7 Interaktionen
Rheinfelden AG
Gemeindehaus Gansingen
Gansingen
Rechnungen (Symbolbild).
Obermumpf