Die Steuern 2022 werden in Zeiningen fällig
Wie die Gemeinde Zeiningen informiert, sind die provisorischen Steuern für das Jahr 2022 bis am 31. Oktober 2022 fällig.

Die provisorischen Steuern 2022 sind in Zeiningen bis am 31. Oktober 2022 zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 1. November 2022 ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet.
Seit dem 1. Januar 2019 hat der Kanton Aargau Mahngebühren eingeführt. Für eine Mahnung von ausstehenden Forderungen werden 35 Franken Mahngebühren erhoben.
Für das Einleiten der Betreibung werden nebst den Betreibungskosten zusätzliche 100 Franken Betreibungsgebühren erhoben.
Sollte es nicht möglich sein, den provisorischen Steuerausstand fristgerecht zu bezahlen, wird gebeten, sich umgehend an die Abteilung Finanzen zu wenden.