Verkehrsberuhigung im Dorfzentrum geht in die Umsetzung
In Bad Ragaz beginnen ab 17. November 2025 die Arbeiten zur Umsetzung der Tempo-30-Zonen Gaschür und Hinterdorf. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen.

Wie die Gemeinde Bad Ragaz mitteilt, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2024 der Umsetzung einer Begegnungszone im Gebiet Gaschür und einer Tempo-30-Zone im Gebiet Hinterdorf zugestimmt.
Beide Verkehrsmassnahmen beruhen auf dem Verkehrskonzept «Bad Ragaz mobil», welches in einem partizipativen Prozess zusammen mit der Bevölkerung erarbeitet wurde und im Jahr 2021 durch den Gemeinderat verabschiedet worden ist.
Auf Antrag des Gemeinderates verfügte die Kantonspolizei St. Gallen am 19. Februar 2025 im Plangebiet Gaschür die Einführung einer Begegnungszone und im Plangebiet Hinterdorf die Einführung einer Tempo-30-Zone.
Vorbereitung für bauliche Umsetzung abgeschlossen
Diese Verkehrsbeschränkungen wurden am 24. Februar 2025 im kantonalen Amtsblatt während 14 Tagen öffentlich ausgeschrieben und die Massnahmenpläne für die beiden Niedriggeschwindigkeitszonen lagen gleichzeitig im Rathaus Bad Ragaz öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Innert der Auflagefrist gingen gegen die zwei Verfügungen der Kantonspolizei keine Rekurse beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen ein. Die beiden Verkehrsanordnungen erwuchsen in der Folge in Rechtskraft.
Am 28. Oktober 2025 erteilte der Gemeinderat die Arbeiten für die bauliche Umsetzung der beiden Niedriggeschwindigkeitszonen an die Toldo Strassen- und Tiefbau AG, Sevelen.
Lärm, Umleitungen und Behinderungen möglich
Die bauliche Umsetzung der beiden Niedriggeschwindigkeitszonen startet am kommenden Montag, 17. November 2025 und dauert voraussichtlich bis kurz vor Weihnachten. Während der Bauarbeiten ist sowohl im Abschnitt Gaschür als auch im Hinterdorf mit Lärmimmissionen, Behinderungen und temporären Umleitungen zu rechnen.
Die Gemeinde und das mit der Ausführung betraute Unternehmen setzen sich dafür ein, die Dauer der Einschränkungen so kurz wie möglich zu halten und die Auswirkungen auf die Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden auf ein Minimum zu reduzieren. Anwohnende der betroffenen Gebiete werden frühzeitig über Beeinträchtigungen informiert.
Umsetzungszeitraum ist Montag, 17. November 2025, bis voraussichtlich Freitag, 19. Dezember 2025.










