Ab Sommer 2024 soll in Pfäfers bedarfsgerecht eine schulergänzende Kinderbetreuung angeboten werden. Mittels Fragebogen wird der Bedarf ermittelt.
Blick auf Pfäfers im Kanton St. Gallen.
Blick auf Pfäfers im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Wie die Gemeinde Pfäfers informiert, hat ein Bericht aus dem Jahr 2018 aufgezeigt, dass im Kanton St.Gallen ein unterdurchschnittlicher Versorgungsgrad an Betreuungsplätzen existiert.

Damit wird es den Eltern erschwert, sich hinsichtlich Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu organisieren.

Mit dem neuen kantonalen Gesetz werden die Schulträger verpflichtet, bedarfsgerecht eine schulergänzende Kinderbetreuung anzubieten.

Die Schulträger im Kanton St.Gallen sind somit ab dem 12. August 2024 gemäss dem Volksschulgesetzes (VSG) verpflichtet, für die Schüler in Kindergarten und Primarschule bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten, soweit nicht die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt.

Betreuungsplätze werden neu zum Grundangebot

Das Angebot ist bei entsprechendem Bedarf von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr während der Schulwochen sowie während mindestens acht Wochen der Schulferien zur Verfügung zu stellen.

Damit wird ebenfalls klar, dass qualitativ hochstehende Betreuungsplätze neu zum Grundangebot einer Gemeinde gehören.

Die Nutzung dieses öffentlichen Angebots wird den Eltern auf Basis einer noch festzulegenden Tarifordnung weiterbelastet werden.

Dem Gemeinde- wie auch dem Schulrat ist es ein grosses Anliegen, dass die Gemeinde Pfäfers für heutige und künftige Familien attraktiv bleibt und neue, sich entwickelnde Bedürfnisse aktiv aufgenommen werden.

Umfrage für Eltern und Betreuungspersonen

Mittels eines Fragebogens, welchen alle Familien im Taminatal erhalten haben, möchten sich der Gemeinde- und der Schulrat einen Überblick über die Gesamtsituation wie auch über die einzelnen Bedürfnisse in den Dörfern verschaffen.

Im Fragebogen werden der aktuelle sowie der künftige Bedarf an schulergänzender Kinderbetreuung und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit abgefragt.

Ziel ist es, eine auf die weitläufige Gemeinde und auf die Bedürfnisse der Kinder und Familien zugeschnittene, nachhaltige Lösung für die Umsetzung des oben erwähnten Gesetzes zu finden.

Personen, die sich eine aktive Mitarbeit in der Betreuung vorstellen können, selbst aber keinen Bedarf haben, sind ebenfalls herzlich eingeladen, sich zu melden.

Prüfung einer Partnerschaft mit dem Verein Kinderwelt Tamina

Am Standort Pfäfers wird eine zusätzliche Partnerschaft in Form einer Leistungsvereinbarung mit dem Verein Kinderwelt Tamina geprüft, um dieser gesetzlichen Auflage nachzukommen.

In Valens besteht bereits von der Schule ein Konzept für die Tagesstruktur.

Für den Standort Vättis ist eine Zusammenarbeit mit Tagesfamilien denkbar.

Die Massnahmenumsetzung muss bedürfnisgerecht unter einer umfassenden Interessenabwägung anhand der eingehenden Rückmeldungen festgelegt werden.

Der Fragebogen ist bis spätestens am 21. August 2023 zu beantworten

Für allfällige Fragen steht Schulrat Stefan Uehli zur Verfügung.

Interessierte Eltern und Betreuungspersonen werden gebeten, den ausgefüllten Fragebogen bis spätestens am 21. August 2023 an die Gemeinde Pfäfers, Janis Jäger, zu senden.

Den Fragebogen findet man auf der Webseite der Gemeinde Pfäfers unter «News».

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzPfäfers