Wie die Gemeinde Vilters-Wangs schreibt, wurden die überarbeiteten Planungsinstrumente für die öffentliche Mitwirkung vom 1. bis 30. Juni 2023. bereitgestellt.
Die Gemeindeverwaltung im Rathaus in Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen.
Die Gemeindeverwaltung im Rathaus in Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im Rahmen der laufenden Gesamtüberarbeitung der Ortsplanung ist auch die Schutzverordnung der Gemeinde Vilters-Wangs zu überprüfen und zu erneuern.

Die dazu notwendigen Arbeiten wurden durch eine vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe ausgeführt.

Dabei durfte festgestellt werden, dass die wesentlichen Schutzinteressen bereits in der heutigen Schutzverordnung berücksichtig sind und deshalb keine grösseren Veränderungen nötig werden.

Die vorläufigen Resultate wurden durch die kantonalen Fachstellen vorgeprüft. Die überarbeiteten Planungsinstrumente stehen ab sofort bereit für die öffentliche Mitwirkung.

Keine grundlegenden Veränderungen im Bereich des Ortsbildschutzes

Gestützt auf das Planungs- und Baugesetz (PBG) sind die Gemeinden verpflichtet, für die auf ihrem Gemeindegebiet liegenden Schutzgegenstände die erforderlichen Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Die der aktuellen Schutzverordnung zugrundeliegenden Erhebungen liegen jedoch sehr lange zurück und entsprechen teilweise nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten.

Zudem sind neue Anforderungen (Detaillierungsgrad, Genauigkeit in den Abgrenzungen, Regelungsinhalte) zu erfüllen.

Im Bereich des Ortsbildschutzes ergeben sich aufgrund der Überprüfung keine grundlegenden Veränderungen gegenüber den bisherigen Abgrenzungen.

Zahl der geschützten Einzelobjekte bleibt nahezu konstant

Einige Randbereiche der heutigen Abgrenzung werden etwas zurückgenommen, punktuell wird der Perimeter in Teilbereichen auch etwas erweitert.

Im Gegensatz zur heutigen Schutzverordnung wird innerhalb der Zuweisung aber neu differenziert zwischen Ortsbildschutzgebieten A und B.

Die Zahl der geschützten Einzelobjekte bleibt nahezu konstant. Bis auf zwei Objekte wird an den bisher geschützten Objekten festgehalten.

Neu in den Schutz aufgenommen werden die Lourdes-Grotte im Gebiet Gatiana (Vilters) sowie die Mariengrotte Rappagugg oberhalb von Barnüel (Wangs).

Ein weiteres Wohnhaus soll dem Schutz zugewiesen werden

Sie vervollständigen die Reihe der die Gemeinde prägenden und bereits geschützten Bildstöcke und Grotten.

Ebenfalls neu dem Schutz zugewiesen werden soll ein weiteres Wohnhaus ausserhalb der Bauzone im Gebiet Bazal.

Die Festlegung der archäologischen Schutzgebiete sowie der historischen Wegverbindungen basieren auf übergeordneten, kantonalen Vorgaben, sind jedoch meist verknüpft mit anderen Schutzgegenständen und runden den Bereich des Kulturgüterschutzes ab.

Bei den Naturschutzgebieten sind vereinzelte Flächen neu.

Zahlreiche Abgrenzungsdifferenzen sind zu verzeichnen

Diese weisen eine wertvolle Vegetation auf und werden bereits entsprechend bewirtschaftet.

Zudem sind zahlreiche Abgrenzungsdifferenzen zu verzeichnen, die im Rahmen der Revison bereinigt werden.

Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Ungenauigkeit bei der damaligen Festlegung (eingeschränktere technische Möglichkeiten),

Ausdehnung Waldrand, fehlende Bewirtschaftung oder Neuabgrenzung feucht und trocken.

Der zahlenmässige Gesamtbestand bleibt erhalten

Die Schutzverordnung von 2002 enthielt zudem noch keine Pufferzonen, um die Naturschutzgebiete vor Nährstoffeinträgen zu schützen.

Diese wurden gemäss den heutigen gesetzlichen Anforderungen ergänzt. Vereinzelte neue Flächen komplettieren den vorhandenen Bestand.

Im Bereich der Natureinzelobjekte (Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Geotopeinzelobjekte) ergeben sich punktuell Veränderungen, der zahlenmässige Gesamtbestand bleibt jedoch erhalten.

Verschiedene Hecken sind neu bereits über die Waldgesetzgebung geschützt.

Naturräume sollen langfristig erhalten bleiben

Neu ist auch die Kategorie der Trockenmauern, die landschaftsprägende Objekte umfasst.

In den Landschaftsschutz integriert wurde zudem der Perimeter der Tektonikarena Sardona.

Zusammen mit den spezifischen Lebensraumbestimmungen und Wildruhezonen zum Schutz bedrohter und seltener Tier- und Pflanzenarten sollen die vorhandenen, wertvollen Naturräume der Gemeinde langfristig erhalten bleiben.

Die Ergebnisse der Arbeiten beziehungsweise Erhebungen finden sich in den detaillierten Inventarunterlagen sowie im Planungsbericht.

Die Mitwirkungsfrist dauert bis Ende Juni 2023

Diese Unterlagen sowie die darauf aufbauende Schutzverordnung mit Plan und Text werden der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.

Die Unterlagen sind auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde abrufbar. Rückmeldungen können direkt dort erfasst werden.

Dazu ist eine Registrierung notwendig, wenn noch kein Login vorhanden ist.

Die Unterlagen werden zudem im Rathaus, Gemeinderatskanzlei, Büro Nrummer 24, öffentlich aufgelegt. Die Mitwirkungsfrist dauert vom 1. bis 30. Juni 2023.

Einzelgespräche werden organisiert

Eingaben können nebst der elektronischen Eingabe über die Mitwirkungsplattform auch schriftlich erfolgen.

Grundeigentümer, die unmittelbar von neuen Schutzobjekten betroffen sind (ausgenommen bei grossräumigen Schutzkategorien), werden persönlich angeschrieben.

Es besteht die Möglichkeit, auf Wunsch Einzelgespräche mit Gemeinde- und Fachvertretern zu führen.

Diese Einzelgespräche werden am Donnerstag, 8. Juni 2023, von 14 bis 20 Uhr sowie am Donnerstag, 15. Juni 2023, von 14 bis 20 Uhr angeboten.

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