Roland Gretler tritt aus Gemeinderat zurück

Gemeinde Fällanden
Gemeinde Fällanden

Maur,

Roland Gretler, Vorsteher Ressort Liegenschaften, hat beim Bezirksrat Uster ein Gesuch um Entlassung aus dem Gemeinderat eingereicht.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Mitte Februar 2019 wurde bekannt, dass Roland Gretler, Vorsteher Ressorts Liegenschaften, aus gesundheitlichen Gründen sein Gemeinderatsmandat bis auf weiteres nicht wahrnehmen kann. Nun hat Roland Gretler seinen Rücktritt krankheitshalber bekannt gegeben und beim Bezirksrat Uster ein entsprechendes Entlassungsgesuch gestellt, welchem der Bezirksrat entsprochen hat.

Der Gemeinderat nimmt Roland Gretlers Rücktritt mit grossem Bedauern zur Kenntnis, verliert der Gemeinderat doch einen überaus engagierten und kompetenten Ratskollegen. Roland Gretler zeichnete sich durch eine ausgeprägte Dossierkenntnis aus.

Der Gemeinderat dankt Roland Gretler herzlich für seinen grossen Einsatz zugunsten der Gemeinde Fällanden und wünscht ihm und seiner Familie alles Gute.

Ersatzwahl am 22. Juli 2019 per Zirkularbeschluss angeordnet

Damit die Ersatzwahl gleichzeitig mit der bereits am 11. Juni 2019 angeordneten Ersatzwahl für die austretende Gemeinderätin Brigit Frick erfolgen kann, hat der Gemeinderat diese zweite Ersatzwahl am 22. Juli 2019 per Zirkularbeschluss angeordnet. Die Publikation der Wahlanordnung erfolgt am Freitag, 26. Juli 2019, im Glattaler.

Ab diesem Datum können auch die Wahlvorschlagsformulare bei der Gemeindeverwaltung bezogen bzw. von der Gemeindewebsite online heruntergeladen und bis zum 4. September 2019 beim Gemeinderat Fällanden als wahlleitende Behörde eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Sofern nicht mehr als zwei Personen vorgeschlagen werden, und die zunächst vorgeschlagenen auch mit den definitiv kandidierenden Personen übereinstimmen, erklärt der Gemeinderat diese beiden Personen am 1. Oktober 2019 als still gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 Abs. 1 lit. a und b des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nicht erfüllt, findet der erste Wahlgang am 17. November 2019 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den 9. Februar 2020 festgelegt.

Im Falle einer Urnenwahl werden gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung leere Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet.

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